Hitzeschutz in der Stadtentwicklung;
Gespräch mit Bauministerin Geywitz

Strom

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) erarbeitet derzeit eine Strategie zum Hitzeschutz in der Stadtentwicklung und hat neben Ländern u. a. auch den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) zur Mitwirkung eingeladen. Im Rahmen einer Auftaktsitzung Ende August d. J. im BMWSB haben sechs Städte ihre Konzeptionen und gute Beispiele vorgestellt. Im Anschluss daran diskutierte Ministerin Klara Geywitz mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Städte und dem BBSR über Maßnahmen u. a. an Gebäuden, im öffentlichen Raum, über mehr Grün und Blau, Schwammstädte und Entsiegelung.

Deutlich wurde, dass Hitzeschutz keine Frage der Größe einer Stadt ist, sondern dass auch die Klein- und Mittelstädte betroffen sind. Bestehende Förderprogramme des Bundes wurden von den kommunalen Vertretern begrüßt, allerdings wurde deutlich, dass Förderangebote niedrigschwellig und unbürokratisch ausgestaltet werden müssen, damit sie hilfreich für die Praxis sind.

Kontrovers wurde die Frage diskutiert, ob es verbindlicherer gesetzlicher Vorgaben für kommunale Klimaschutzmaßnahmen bedarf. Ministerin Geywitz sprach sich für eine differenzierte Betrachtung aus, da nicht alle Maßnahmen gleichermaßen für die über 11.000 Städte und Gemeinden passen. Für die Kommunen insgesamt besteht die Herausforderung, dass sie bei immer weniger Personal und geringerer finanzieller Handlungsspielräume spezifische Expertise für den Hitzeschutz aufbauen und langfristig in Anpassungsmaßnahmen bei der kommunalen Infrastruktur investieren müssen.

Anmerkung:

Es ist zu begrüßen, dass das BMWSB das Treffen initiiert hat und als Auftakt für weitere gemeinsame Gespräche und Maßnahmen zum Hitzeschutz sieht. Gezieltes Handeln und eine Maßnahmenabstimmung sind angesichts einer Anzahl von über 8.000 Hitzetoten im Jahr 2022 in Deutschland erforderlich. Städte und Gemeinden haben im vergangenen Jahr über eine Milliarde Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen investiert. Mit Blick auf den Hitzeschutz wird es erforderlich sein, dass Bund und Länder die Kommunen weiterhin finanziell unterstützen und sowohl die Maßnahmenplanung als auch die konkrete Umsetzung „vor Ort“ voranbringen. Auf zu starre und verbindliche gesetzliche Vorgaben (Entwurf Klimaanpassungsgesetz) sollte verzichtet und stattdessen auf die Fortentwicklung guter kommunaler Praxisbeispiele gesetzt werden.

Informationen zu dem vorgenannten Treffen sind hier abrufbar unter www.bmwsb.bund.de

04.10.2023